Gemeinsame Presseerklärung der Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim und der Jugendämter der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim sowie der Städte Lingen und Nordhorn
Die Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim und die Jugendämter der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim und der Städte Lingen und Nordhorn haben ihre erste Aktion der Alkohol- Testkäufe durch Jugendliche abgeschlossen. Zwischen dem 24. Januar und dem 18. Februar wurden in Lingen, Meppen, Papenburg, Nordhorn, Bad Bentheim, Schüttorf und Gildehaus insgesamt in 92 Geschäften Alkohol- Testkäufe durch vier Jugendliche durchgeführt. Bei den Testkäufern handelte es sich um zwei Fachoberschülerinnen (17 Jahre) und zwei Fachoberschüler (16 und 17 Jahre) der Polizei. Von ihnen wurden Lebensmittelmärkte, Getränkemärkte, Tankstellen und Kioske aufgesucht. Die Testkäufer versuchten jeweils harte Alkoholika (Weinbrand, Schnaps, Wodka) zu erwerben. In 25 Fällen erhielten sie diesen Alkohol, ohne dass nach ihrem Alter gefragt, bzw. ein Personalausweis vorgelegt werden musste.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
Stadt Lingen (24.01.2009) – 21 Testkäufe ohne Verstöße,
Stadt Papenburg (24.01.2009) – 14 Testkäufe mit 6 Verstößen,
Stadt Meppen (31.01.2009) – 20 Testkäufe mit 16 Verstößen,
Stadt Nordhorn (07.02.2009) – 21 Testkäufe mit 2 Verstößen,
Städte Bentheim, Schüttorf, Gildehaus (18.02.2009) – 16 Testkäufe mit einem Verstoß.
Warum es in Papenburg und Meppen eine vergleichbar hohe Zahl an Verstößen gegeben hat, können sich Polizei und Jugendämter derzeit nicht erklären. „Wir werden die bislang durchgeführten Testkäufe genaustens auswerten und analysieren“, teilten Jugendämter und Polizei mit. Im Vorfeld der Alkohol- Testkäufe hatten Polizei und Jugendämter in einer gemeinsamen Pressemitteilung Mitte Januar auf die bevorstehende Aktion hingewiesen. „Mit diesen Kontrollen wollen wir dazu beitragen, dass Kindern und Jugendlichen der illegale Zugriff auf alkoholische Getränke verwehrt wird“, erklärten Polizei und Jugendämter weiter. Wer Alkohol an Jugendliche abgibt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Bei allen festgestellten Verstößen wurden die Betroffenen mündlich und zum Teil auch schriftlich verwarnt. Von einem Bußgeld wurde zunächst abgesehen. Die Verkäufer, die vorschriftsmäßig gehandelt hatten, wurden nach Abschluss des Testkaufes angesprochen und deren Verhalten wurde gelobt. „Wir wollen erreichen, dass Handelsketten, Tankstellen, Lebensmittelläden und Kioske die Bestimmungen des Jugendschutzes einhalten und keinen Alkohol an Jugendliche verkaufen“, verdeutlichten Jugendämter und Polizei. Dem wollen die Jugendämter mit Hilfe der Polizei durch weitere Testkaufaktionen auch in Zukunft entgegenwirken.
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[caption id="attachment_109" align="alignleft" width="300" caption="Die Abwehr stand sicher. Hier mit Sebastian Schepers; Foto: Florian Bethke"]
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[caption id="attachment_110" align="alignleft" width="300" caption="Rene Wessels war wieder einer der Aktivposten. Er wird hier unsanft vom Ball getrennt; Foto: florian Bethke"]
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[caption id="attachment_102" align="alignleft" width="300" caption="Auf dem Weg zur Dockschleuse: Kurz nach "Leinen los"; Foto: Florian Bethke"]
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[caption id="attachment_101" align="alignleft" width="300" caption="Ein letzter Blick zurück: Mit der markanten Lackierung wirft die AIDALuna einen letzten Blick auf Schaulustige und Meyer Werft; Foto: Florian Bethke"]
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