Wieder verstärkte Kontrollen beim Karnevalsumzug

Papenburg : Wie in den vergangenen Jahren wird die Polizei in Papenburg in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Papenburg und dem Landkreis Emsland Jugendschutzkontrollen „rund“ um den Karnevalsumzug am 14. Februar durchführen. Alleine für diese Kontrollen werden insgesamt neun Beschäftigte der genannten Behörden eingesetzt. Dabei wird insbesondere auf das Alkoholverbot für Kinder und Jugendliche nach dem Jugendschutzgesetz geachtet.
Zur besseren Orientierung teilte die Polizei Papenburg hierzu folgendes mit: Branntweinhaltige (hochprozentige) Getränke, wie Schnäpse, Liköre, Cocktails, dürfen an Jugendliche (unter 18 Jahren) nicht abgegeben werden und der Verzehr darf nicht gestattet werden. Gleiches gilt für so genannte „Alcopops“. Dabei handelt es sich um Mischgetränke, die Anteile von Wodka, Rum oder anderen hochprozentigen Alkohol enthalten. Der Alkoholanteil spielt dabei keine Rolle. Im Gegensatz dazu darf Bier ab dem 16. Lebensjahr konsumiert werden.
„Die eingesetzten Beamten werden mit ihren Kontrollen schon beim Aufstellen der Fahrzeuge beginnen. Verstöße werden an Ort und Stelle durch „Vernichtung“ der alkoholischen Getränke geahndet. Grobe Verstöße können außerdem andere Maßnahmen nach sich ziehen, wie Anzeigen, Rückführung zum Elternhaus und Platzverweise“, teilte der Leiter Einsatz der Polizei Papenburg, Polizeihauptkommissar Bernhard Lange mit.