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	<title>Emsland / Ostfriesland Presse &#187; Geld</title>
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	<description>Nachrichten aus der Region Emsland und Ostfriesland</description>
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		<title>Ein Hund ist ein Geschenk – aber keine Weihnachtsüberraschung</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 12:12:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Presseverteiler im Auftrag der Emslandpresse</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Wunsch nach einem Hund steht auch im Jahr 2011 auf vielen Wunschzetteln ganz oben. Doch ein Hund ist kein Spielzeug. Eltern überlegen daher besser genau, ob sie ihrem Kind den Wunsch erfüllen wollen. „Ein Hund als Haustier ist für den Menschen immer ein Geschenk. Als Überraschung unter dem Weihnachtsbaum ist ein Tier jedoch gänzlich ungeeignet“, sagt Udo Kopernik vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). Wichtig ist, dass die ganze Familie auf den neuen Mitbewohner und die damit verbundene Verantwortung vorbereitet ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich ist das Weihnachtsfest nicht der passende Zeitpunkt für den Einzug des Hundes in den Haushalt. „Für einen jungen Hund stellt der Trubel der Festtage einen zusätzlichen Stressfaktor dar“, so Kopernik. Besser wird dem Kind zur Bescherung nur angekündigt, dass tatsächlich ein Hund ins Haus kommt. Nach Weihnachten werden dann gemeinsam die Vorbereitungen getroffen und ebenfalls gemeinschaftlich der Welpe beim Züchter ausgesucht.</p>
<div id="attachment_2041" class="wp-caption alignright" style="width: 197px"><img class="size-full wp-image-2041" style="border: 0pt none; margin: 5px;" title="Weihnachten2" src="http://www.emslandpresse.de/wp-uploads/2011/12/Weihnachten2.jpg" alt="Bildquelle „Foto: G. Metz/VDH“ " width="187" height="280" /><p class="wp-caption-text">Bildquelle „Foto: G. Metz/VDH“</p></div>
<p><span id="more-2040"></span>Für diese Vorhersage ist keinerlei prophetisches Wissen notwendig: Der Wunsch nach einem Hund steht auch im Jahr 2011 auf vielen Wunschzetteln ganz oben. Doch ein Hund ist kein Spielzeug. Eltern überlegen daher besser genau, ob sie ihrem Kind den Wunsch erfüllen wollen. „Ein Hund als Haustier ist für den Menschen immer ein Geschenk. Als Überraschung unter dem Weihnachtsbaum ist ein Tier jedoch gänzlich ungeeignet“, sagt Udo Kopernik vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). Wichtig ist, dass die ganze Familie auf den neuen Mitbewohner und die damit verbundene Verantwortung vorbereitet ist.</p>
<p>So denken viele Kindern nicht daran, dass mit einem Hund auch Arbeit verbunden ist. Zudem sind Kinder erst ab einem Alter von mindestens zehn Jahren in ihrer eigenen Entwicklung so weit, dass sie an der Erziehung und Ausbildung des Tieres zumindest mitwirken können. Und: „Ein Hund hat eine durchschnittliche Lebenserwartung von 13 Jahren.“ Er will also auch dann noch täglich Gassi gehen, wenn für das Kind die Berufsausbildung oder das Studium ansteht.</p>
<p>Grundsätzlich ist das Weihnachtsfest nicht der passende Zeitpunkt für den Einzug des Hundes in den Haushalt. „Für einen jungen Hund stellt der Trubel der Festtage einen zusätzlichen Stressfaktor dar“, so Kopernik. Besser wird dem Kind zur Bescherung nur angekündigt, dass tatsächlich ein Hund ins Haus kommt. Nach Weihnachten werden dann gemeinsam die Vorbereitungen getroffen und ebenfalls gemeinschaftlich der Welpe beim Züchter ausgesucht.</p>
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		<title>Einschulungs-Studie mit 4.000 Befragten: Das schenken Deutsche zum Schulanfang</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Aug 2011 08:48:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Presseverteiler im Auftrag der Emslandpresse</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Für hunderttausende Kinder beginnt innerhalb der kommenden Wochen der „Ernst des Lebens“ &#8211; sie werden eingeschult. Während im Osten Deutschlands die Einschulung traditionell richtig feierlich vollzogen wird, mit allen Verwandten und gemeinsamen Essen, geht es in Westdeutschland häufig nüchterner ab. Das Verbraucherportal www.preisvergleich.de (3,85 Mio. Nutzer im Monat, AGOF internet facts April 2011) untersuchte wie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für hunderttausende Kinder beginnt innerhalb der kommenden Wochen der „Ernst des Lebens“ &#8211; sie werden eingeschult. Während im Osten Deutschlands die Einschulung traditionell richtig feierlich vollzogen wird, mit allen Verwandten und gemeinsamen Essen, geht es in Westdeutschland häufig nüchterner ab. Das Verbraucherportal www.preisvergleich.de (3,85 Mio. Nutzer im Monat, AGOF internet facts April 2011) untersuchte wie auch schon im vergangenen Jahr: Was wird den ABC-Schützen zur Einschulung geschenkt, beziehungsweise, was kommt in die berühmte Schul- oder Zuckertüte? <span id="more-1911"></span>In einer bevölkerungsrepräsentativen preisvergleich.de-Studie (Technische Ausführung: Institut Forsa), wurden 4.000 Personen befragt. Parallel wertete preisvergleich.de unter Millionen von Suchanfragen aus, welche Marken unter den von Forsa ermittelten Produktgruppen bei den Kids am beliebtesten sind. Grund: Viele Marken genießen bei Kindern, wie seit jeher, einen gewissen „Kultstatus“. Beispiel: Produkte von Lego.</p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="attachment_1912" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a href="http://www.emslandpresse.de/wp-uploads/2011/08/582.jpeg" target="_blank"><img class="size-medium wp-image-1912 " style="margin: 5px;" title="Lernspielzeuge weiter auf dem Vormarsch / Im Osten schenken 50 Prozent Süßigkeiten / Gold als Zukunftssicherung im Kommen " src="http://www.emslandpresse.de/wp-uploads/2011/08/582-300x224.jpg" alt="Lernspielzeuge weiter auf dem Vormarsch / Im Osten schenken 50 Prozent Süßigkeiten / Gold als Zukunftssicherung im Kommen " width="300" height="224" /></a><p class="wp-caption-text">Lernspielzeuge weiter auf dem Vormarsch / Im Osten schenken 50 Prozent Süßigkeiten / Gold als Zukunftssicherung im Kommen</p></div>
<p>Ergebnis: Schulutensilien (z.B. Federtasche, Stifte, Hefte) stehen auch in diesem Jahr auf der Geschenkeliste der Eltern, Verwandten oder Familienfreunden ganz oben (55 Prozent der Befragten). Gleich auf dem zweiten Platz landen Bücher mit 45 Prozent. Pädagogisch nicht besonders wertvoll und zudem bei übermäßigem Konsum ungesund: Süßigkeiten. Sie landen gleich auf Platz drei der beliebtesten Geschenke zum Schulanfang (42 Prozent der Befragten). In Ostdeutschland schenken sogar 50 Prozent der Befragten Süßigkeiten, in Westdeutschland sind es zwar immer noch stolze 39 Prozent, allerdings scheint hier etwas mehr auf die Gesundheit der Kinder geachtet zu werden. Auf den Plätzen vier bis sieben findet sich Lernspielzeug (39 Prozent; 7 Prozent mehr als im Jahr 2011), Schultasche (32 Prozent), Brotbüchse/Trinkflasche (29 Prozent) und Sportartikel (25 Prozent). Das zeigt: Ein Viertel der Eltern kümmern sich in Zeiten von oft zu kalorienreicher Nahrung, durchaus auch um die sportlichen Aktivitäten ihrer Kinder. Jedes fünfte Kind erhält mittlerweile Geld zur Einschulung. Allerdings gibt es auch hier einen recht großen Unterschied zwischen Ost und West. So werden im Westen des Landes 29 Prozent der Kinder mit etwas Barem zum Schulanfang überrascht, im Osten sind es nur 18 Prozent. Übrigens: Auch Ausbildungs- oder Rentenversicherung sind als Geschenk zum Schulanfang gefragt (Ausbildungsversicherung: Ost 3 Prozent, West 5 Prozent; Rentenversicherung Ost und West je 2 Prozent der Befragten). Neu in diesem Jahr – sicherlich auch aufgrund der schwierigen Lage an den Finanzmärkten: Einige Eltern greifen bei der Zukunftssicherung für ihre Kinder lieber nach Goldanlagewerten, wie Münzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dennoch: „Kindern eine Renten- oder Ausbildungsversicherung zu schenken, ist besonders deshalb empfehlenswert, da bei einer Laufzeit von 15 oder 20 Jahren ohne großen Aufwand ein beträchtliches Sicherungsvermögen für die Kinder aufgebaut werden kann“, so Versicherungsfachmann Friedrich Wiedemann von geld.de.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Schaut man sich unter über fünf Millionen Suchanfragen bei preisvergleich.de jene Produktgruppen an, die besonders gerne geschenkt werden, so lassen sich diverse Marken als klare Favoriten der Kinder feststellen. Berücksichtigt wurden jene Produkte/Marken, die in den vergangenen sechs Wochen mindestens 25 Prozent mehr Suchanfragevolumen aufwiesen. Erfahrungswerte belegen, dass es sich zum überwiegenden Teil um Suchanfragen handelt, die im Zusammenhang mit Einschulungs-Geschenken stehen. Ganz vorne, mit 213.450 Suchanfragen, sind Schreiblernfüller. Besonders beliebt: der Griffix von Pelikan. Es folgen mit etwas Abstand Lego-Produkte (große Feuerwehrstation; 171.546 Anfragen). Auf Platz drei sind ABC-Lernspiele (z.B. Piratenspiel von Haba; 52.698 Anfragen), passend dazu auf Platz vier Lese-Lernbücher (z.B. Die Geschichte vom Löwen der nicht schreiben konnte). Ebenfalls unter den Lernprodukten sehr beliebt und sicher die Vorstufe zum Laptop: Lerncomputer (Vtech Lerncomputer Spongebob). Psychologe Bernd Kielmann vom Hamburger Institut für Gruppendynamik Systhema findet das richtig: „Wichtig ist, dass die Kinder bereits im Kindergarten sowie in der Grundschule lernen, einen PC zu bedienen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auf den weiteren folgenden Plätzen: Haribo-Süßigkeiten (Platz 6), Pinky Ponky Plüschprinzessin (Platz 7). Ein neuer Trend zeichnet sich auf Platz acht ab. Statt dem traditionellen Schulranzen sind sogenannte Schultrolleys stark im Kommen. Grund dafür ist sicherlich, dass Schultaschen von Jahr zu Jahr schwerer werden, da immer mehr Utensilien für den Unterricht benötigt werden. Dieses zunehmend hohe Gewicht schadet dem Rücken der Kinder. Immer noch sehr beliebt: Hello Kitty-Produkte (Platz 9, z.B. Sneakers). Jumbo-Buntstifte (Platz 10), Step by Step-Tagebücher (Platz 11, Hummingbird), DVDs (Platz 12, Oh wie schön ist Panama), Tragbare Spielekonsolen (Platz 13, Nintendo DSi und DSi XL), Spielzeugautos (Platz 14, Hot Wheels Autosammelkoffer) und Fahrradhelme (Platz 15).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Übrigens: Seit 1810 spricht man vom Brauch der Schultüten, welche im Haus des Lehrers auf einem Baum wüchsen und pünktlich zur Schulanfangszeit die richtige Größe hätten.</p>
<p><strong>In folgenden Bundesländern steht die Einschulung in den nächsten Tagen/Wochen an. Nicht aufgeführte Bundesländer hatten bereits ihre Einschulung.</strong></p>
<blockquote><p>Hamburg: 10.8.</p>
<p>Berlin: 12.08.</p>
<p>Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein: 13.8.</p>
<p>Bremen, Niedersachsen: 17.8.</p>
<p>Sachsen, Thüringen: 19.8.</p>
<p>Sachsen-Anhalt: 24.8.</p>
<p>Nordrhein-Westfalen: 6.9.</p>
<p>Baden-Württemberg: 10.09.</p>
<p>Bayern: 12.9.</p>
<p>&nbsp;</p></blockquote>
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		<title>Fluglotsenstreik: Airlines müssen gestrandete Fluggäste nicht entschädigen</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Aug 2011 09:14:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Presseverteiler im Auftrag der Emslandpresse</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Köln, 8. August 2011. Fluglotsenstreik in der Urlaubszeit – und es herrscht Chaos an den Flughäfen. Flüge fallen aus oder sind verspätet. Das ist sowohl für die Reisenden als auch für die Fluggesellschaften ärgerlich. Die europäischen Airlines müssen laut EU-Fluggastrechte-Verordnung betroffene Reisende versorgen, sie jedoch nicht entschädigen. Was gilt, erklärt der ROLAND-Partneranwalt Irvin Stahl von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Köln, 8. August 2011.</em> Fluglotsenstreik in der Urlaubszeit – und es herrscht Chaos an den Flughäfen. Flüge fallen aus oder sind verspätet. Das ist sowohl für die Reisenden als auch für die Fluggesellschaften ärgerlich. Die europäischen Airlines müssen laut EU-Fluggastrechte-Verordnung betroffene Reisende versorgen, sie jedoch nicht entschädigen. Was gilt, erklärt der ROLAND-Partneranwalt Irvin Stahl von der Düsseldorfer Kanzlei Peters Rechtsanwälte.</p>
<p><strong> <span id="more-1907"></span>Ansprüche bei Verspätung und Flugausfall </strong><br />
Wenn sich ein Abflug um zwei bis vier Stunden verzögert, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, gestrandete Reisende mit Mahlzeiten und Getränken zu versorgen. Ebenso muss sie notwendige Telefonate, E-Mails oder ein Fax ermöglichen. Falls erforderlich, ist auch eine Übernachtung inklusive Transfer anzubieten. Irvin Stahl, Partneranwalt der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, erklärt: „Maßgeblich für die Ansprüche betroffener Fluggäste ist die Flugstrecke: Bei einer Distanz bis 1.500 Kilometer greift die Regelung ab einer Verspätung von zwei Stunden, bei einer Strecke bis 3.500 Kilometer ab drei und bei weiteren Distanzen ab vier Stunden. Verzögert sich der Abflug mehr als fünf Stunden oder wird der Flug gestrichen, kann der Reisende auf den Flug verzichten und sich den Flugpreis erstatten lassen.“</p>
<p><strong> Erstattung von Mehrkosten nur bei Verschulden der Airline </strong><br />
Reisende, die sich von der Airline zusätzliche Schäden erstatten lassen möchten, haben bei einem Fluglotsenstreik schlechte Karten: „Für Ausgleichszahlungen oder zusätzliche Mehrkosten, beispielsweise für das Ausweichen auf andere Transportmittel, muss die Airline aufgrund dieser ‚außergewöhnlichen Umstände’ nicht aufkommen. Da die Fluglotsen nicht direkt der Fluggesellschaft angehören, trifft die Airline keine Schuld“, so der Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht. Im Falle eines vorhersehbaren Streiks können Pauschalreisende allerdings unter Umständen ihr Geld für entgangene Urlaubstage beim Reiseveranstalter anteilig zurückfordern und häufig auch Schadenersatz für den verpatzten Urlaub geltend machen. Denn: Bei einem vorab angekündigten Streik sollte der Reiseveranstalter auf alternative Reisemöglichkeiten und andere Verkehrsmittel ausweichen. Selbstverständlich muss hier stets der konkrete Einzelfall betrachtet werden. „Da ein alternativer Transport bei Flugreisen in den meisten Fällen jedoch unzumutbar ist, sollten Urlauber kostenlos umbuchen oder die Reise stornieren“, rät Irvin Stahl.</p>
<p><em> Weitere Rechtstipps finden Sie auf unserer Internetseite unter <a href="http://www.roland-rechtsschutz.de/service/rundumsrecht/rechtstipps/" target="_blank">http://www.roland-rechtsschutz.de/service/rundumsrecht/rechtstipps/</a></em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Telefonieren über das Internet oder auch &#8220;VoIP&#8221; ist keine Modeerscheinung</title>
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		<pubDate>Tue, 11 Jan 2011 18:17:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Presseverteiler im Auftrag der Emslandpresse</dc:creator>
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		<description><![CDATA[VoIP (Voice over Internet Protocol), auch als Internet-Telefonie oder DSL-Telefonie bezeichnet, ist das Telefonnetz der Zukunft. Neben der Kostenersparnis gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die mit der herkömmlichen Telefonie nicht oder nur schwer möglich sind. So kann man z.B. das Telefon mitsamt der Rufnummern mit in den Urlaub nehmen und dort im Internetcafe oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VoIP (Voice over Internet Protocol), auch als Internet-Telefonie oder DSL-Telefonie bezeichnet, ist das Telefonnetz der Zukunft. Neben der Kostenersparnis gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die mit der herkömmlichen Telefonie nicht oder nur schwer möglich sind.</p>
<p>So kann man z.B. das Telefon mitsamt der Rufnummern mit in den Urlaub nehmen und dort im Internetcafe oder über den Internetanschluss im Hotel unter der gewohnten deutschen Nummer erreichbar sein. Rufumleitungen nach Zeit (oder mit anderen Kriterien) auf beliebige Ziele werden zum Kinderspiel.<span id="more-1728"></span></p>
<p>Auch können mehrere Telefone an beliebigen Orten gleichzeitig bei Anruf einer Nummer klingeln, auch das Mobiltelefon ist da nicht ausgeschlossen.<br />
Die Möglichkeiten sind nur von der Phantasie abhängig&#8230;</p>
<p>VoIP ist die Abkürzung für Voice over IP und steht für Sprachübertragung via Internet-Protokoll, hierbei wird die Sprache beim Telefonieren über die Internetleitungen anstatt über alte Telefonleitungen geführt.</p>
<p>Der Hauptvorteil von Voice over IP ist wohl die Kosteneinsparung im Vergleich zum herkömmlichen Telefonanschluss. Hierbei wird nicht nur bei den Installation und Hardware gespart, sondern auch an laufenden Betriebskosten.</p>
<p>Daneben sprechen auch die enorme Flexibilität sowie Verfügbarkeit für VoIP. Denn die VoIP Telefonumgebung ist überall dort, wo ein Zugang zum Internet besteht in kürzester Zeit installiert bzw. eingerichtet. Egal ob zu Hause, im Büro, im Urlaub oder im Hotel, einfach VoIP-Telefon ans Internet anschliessen bzw. VoIP-Software starten und schon kann man wie gewohnt telefonieren.</p>
<p>Darüber hinaus bietet VoIP noch einen grossen Mehrwert, den ein herkömmlicher Telefonanschluss so nicht kann. Denn auch das Senden und Empfangen von SMS, MMS, FAX, Anrufbeantworter sowie Telefonbuch, Rufnummernübermitllung etc. sind durch VoIP kinderleicht zu berwerkstelligen ohne zusätzliche Endgeräte.</p>
<p>VoIP Telefonate werden also nicht über herkommliche Telefonleitungen vermittelt, sondern über das Internet. So ist es möglich mit jedem Teilnehmer weltweit problemlos zu kommunizieren.</p>
<p>Sogenannte Gateways (= Übergänge) stellen einen Übergang zwischen dem herkömmlichen Telefonnetz bzw. Mobilfunknetz und dem Internet her, wodurch Internet-Telefonie-Teilnehmer und Nutzer normaler Telefonleitungen miteinander kommunzieren können.</p>
<p>Damit ermöglicht es VoIP nicht nur von Nutzer zu Nutzer zu telefonieren, sondern schafft auch einen Übergang in das herkömmliche Telefonnetz in beide Richtungen; d.h. es kann in das herkömmliche Telefonnetz telefoniert und ebenso von einem herkömmlichen Telefonanschluss aus auf dem Internet-Telefon angerufen werden.</p>
<p>Eine Flatrate ermöglicht es Ihnen Gespräche unabhängig von der jeweiligen Dauer zu einem festen monatlichen Betrag in das Fesetnetz zu führen.Es stehen verschiedene Flatrates für verschiedene Länder zur Verfügung, ebenso wie eine Kombi-Flatrate die z.B. die wichtigsten Zielländer in der Europäischen Union, bzw weltweit enthält.</p>
<p>Flatrates sind immer für Endverbraucher ausgelegt und nicht für gewerbliche Nutzung. Dies liegt darin begründet, dass der Anbieter einer Flatrate eine sogenannte Mischkalkulation aufbaut. Diese legt ein durchschnittliches Telefonieverhalten eines Nutzer zu grunde.</p>
<p>Einige Nutzer telefonieren unterhalb dieser kalkulierten Grenze, andere genau im kalkulierten Bereich, wieder andere liegen oberhalb dieser Grenze. Die Gesamtheit aller Nutzer wird nun in Ihrem Telefonieverhalten als Kalkulationsgrundlage angesetzt und daraus die durchschnittliche Nutzung, bzw anfallende Kosten und schließlich der Preis berechnet.</p>
<p>Durch das Umlegen der Telefoniekosten auf eine grosse Anzahl von Nutzern, erhält der einzelne eine umfangreiche Leistung zu einem vergleichsweise sehr geringem Preis.</p>
<p>Im Businessbereich längst etabliert drängen nun vermehrt auch Produkte und Leistungen für den Privathaushalt auf den Markt und so können auch Sie von den Vorteilen einer PBX (Private Branch Exchange) profitieren.</p>
<p>Auch in der Region Emsland/Ostfriesland gibt es Anbieter wie zum Beispiel www.b2voip.de für den VIRTUELLEN ANSCHLUSS.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Änderung des Widerrufsrechts zum 11. Juni 2010</title>
		<link>http://www.emslandpresse.de/2010/06/09/anderung-des-widerrufsrechts-zum-11-juni-2010/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 07:28:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Presseverteiler im Auftrag der Emslandpresse</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 11. Juni 2010 den Wortlaut des § 355 BGB wesentlich geändert. Die Absätze zwei bis vier wurden komplett umformuliert. 

Die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen - also auch Veträge im Internet - gilt auch dann 14 Tage, wenn die Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss dem Verbraucher in Textform (z.B. als E-Mail) mitgeteilt wird, einen Monat, wenn die Mitteilung (also Belehrung) nicht mehr unverzüglich nach Vertragsschluss, sondern später stattfindet.

Parallel zur Änderung der Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften hat der Gesetzgeber auch die damit verbundenen rechtlichen Fragen entsprechend angepasst. So kann nach der bis zum 11.6.2010 geltenden Rechtslage ein Unternehmer gemäß § 357 Abs. 3 BGB vom Verbraucher wegen einer durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandenen Verschlechterung Wertersatz verlangen, wenn er den Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform darüber aufgeklärt und so auf diese Möglichkeit hingewiesen hat.


Alle Händler müssen den Text ihrer Widerrufsbelehrungen auch insofern zum 11.6.2010 ändern, als dass sie in ihr nicht mehr – wie bislang – auf die BGB-InfoV verweisen dürfen. Diese wird es ab dem Stichtag nämlich nicht mehr geben. Stattdessen werden die entsprechenden Regelungen nun in das sog. „Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch“ (kurz: EGBGB) aufgenommen.
Nun erhalten alle Regelungen, die bislang in der BGB-InfoV geregelt sind (somit auch die Musterwiderrufsbelehrung) zum 11.6.2010 den Rang eines Gesetzes. Die ordnungsgemäße Zitierung bedeutet daher, dass kein Richter mehr die Unzulässigkeit bescheinigen kann. 

Es gibt keine Übergangsregelung!

Es gibt keine Übergangsregelung, so dass tatsächlich bis zum 11.6.2010 das alte Recht gilt, d.h. bis dahin die aktuell rechtmäßigen Widerrufsbelehrungen zu verwenden sind. Ab diesem Datum müssen jedoch sofort die an die neue Rechtslage angepassten Widerrufsbelehrungen verwendet werden. Sie sollten daher zunächst darauf hinweisen, dass die bisherige Regelung nur bis zum 10.06.2010 gilt und jetzt schon die neue Regelung implementieren und darauf hinweisen, dass diese dann ab dem 11.06. gültig ist. Ab diesem Datum sollte die alte Regelung dann auf jeden Fall entfernt werden. Am besten weisen Sie hinter dem Punkt Widerrufsbelehrung jeweils mit Klammerzusatz in Fettdruck auf die Daten hin. Es muss ein klarer und verständlicher Hinweis sein. Dann wäre zunächst die ursprüngliche Belehrung aufzuführen und dahinter mit Klammerzusatz direkt die ab dem 11.06.2010 gültige Erklärung. 

Alte Unterlassungserklärungen müssen dringend beachtet werden! 

Auf Unterlassungerklärungen, die in der Vergangenheit abgegeben worden sind, sollte unbedingt geachtet werden! Durch die Gesetzesänderung gilt nämlich ein neuer Rechtszustand.

All diejenigen Händler, die in der Vergangenheit bereits einmal wegen einer falschen Widerrufsbelehrung rechtmäßig abgemahnt worden sind und daraufhin eine sog. strafbewehrte Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärung abgegeben haben, sind dem Risiko ausgesetzt, dass sie durch die Anpassung der Widerrufsbelehrung an die neue Rechtslage gegen die von ihnen abgegeben Unterlassungserklärungen verstoßen und deshalb die vereinbarte Vertragsstrafe bezahlen müssen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 11. Juni 2010 den Wortlaut des § 355 BGB wesentlich geändert. Die Absätze zwei bis vier wurden komplett umformuliert. </strong></p>
<p>Die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen &#8211; also auch Veträge im Internet - gilt auch dann 14 Tage, wenn die Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss dem Verbraucher in Textform (z.B. als E-Mail) mitgeteilt wird, einen Monat, wenn die Mitteilung (also Belehrung) nicht mehr unverzüglich nach Vertragsschluss, sondern später stattfindet.<span id="more-1563"></span></p>
<p>Parallel zur Änderung der Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften hat der Gesetzgeber auch die damit verbundenen rechtlichen Fragen entsprechend angepasst. So kann nach der bis zum 11.6.2010 geltenden Rechtslage ein Unternehmer gemäß § 357 Abs. 3 BGB vom Verbraucher wegen einer durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandenen Verschlechterung Wertersatz verlangen, wenn er den Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform darüber aufgeklärt und so auf diese Möglichkeit hingewiesen hat.</p>
<p>Alle Händler müssen den Text ihrer Widerrufsbelehrungen auch insofern zum 11.6.2010 ändern, als dass sie in ihr nicht mehr – wie bislang – auf die BGB-InfoV verweisen dürfen. Diese wird es ab dem Stichtag nämlich nicht mehr geben. Stattdessen werden die entsprechenden Regelungen nun in das sog. „Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch“ (kurz: EGBGB) aufgenommen.<br />
Nun erhalten alle Regelungen, die bislang in der BGB-InfoV geregelt sind (somit auch die Musterwiderrufsbelehrung) zum 11.6.2010 den Rang eines Gesetzes. Die ordnungsgemäße Zitierung bedeutet daher, dass kein Richter mehr die Unzulässigkeit bescheinigen kann.</p>
<p><strong>Es gibt keine Übergangsregelung!</strong></p>
<p>Es gibt keine Übergangsregelung, so dass tatsächlich bis zum 11.6.2010 das alte Recht gilt, d.h. bis dahin die aktuell rechtmäßigen Widerrufsbelehrungen zu verwenden sind. Ab diesem Datum müssen jedoch sofort die an die neue Rechtslage angepassten Widerrufsbelehrungen verwendet werden. Sie sollten daher zunächst darauf hinweisen, dass die bisherige Regelung nur bis zum 10.06.2010 gilt und jetzt schon die neue Regelung implementieren und darauf hinweisen, dass diese dann ab dem 11.06. gültig ist. Ab diesem Datum sollte die alte Regelung dann auf jeden Fall entfernt werden. Am besten weisen Sie hinter dem Punkt Widerrufsbelehrung jeweils mit Klammerzusatz in Fettdruck auf die Daten hin. Es muss ein klarer und verständlicher Hinweis sein. Dann wäre zunächst die ursprüngliche Belehrung aufzuführen und dahinter mit Klammerzusatz direkt die ab dem 11.06.2010 gültige Erklärung.</p>
<p><strong>Alte Unterlassungserklärungen müssen dringend beachtet werden! </strong></p>
<p>Auf Unterlassungerklärungen, die in der Vergangenheit abgegeben worden sind, sollte unbedingt geachtet werden! Durch die Gesetzesänderung gilt nämlich ein neuer Rechtszustand.</p>
<p>All diejenigen Händler, die in der Vergangenheit bereits einmal wegen einer falschen Widerrufsbelehrung rechtmäßig abgemahnt worden sind und daraufhin eine sog. strafbewehrte Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärung abgegeben haben, sind dem Risiko ausgesetzt, dass sie durch die Anpassung der Widerrufsbelehrung an die neue Rechtslage gegen die von ihnen abgegeben Unterlassungserklärungen verstoßen und deshalb die vereinbarte Vertragsstrafe bezahlen müssen.</p>
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