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	<title>Emsland / Ostfriesland Presse &#187; Internet</title>
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	<description>Nachrichten aus der Region Emsland und Ostfriesland</description>
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		<title>Einschulungs-Studie mit 4.000 Befragten: Das schenken Deutsche zum Schulanfang</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Aug 2011 08:48:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Presseverteiler im Auftrag der Emslandpresse</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Für hunderttausende Kinder beginnt innerhalb der kommenden Wochen der „Ernst des Lebens“ &#8211; sie werden eingeschult. Während im Osten Deutschlands die Einschulung traditionell richtig feierlich vollzogen wird, mit allen Verwandten und gemeinsamen Essen, geht es in Westdeutschland häufig nüchterner ab. Das Verbraucherportal www.preisvergleich.de (3,85 Mio. Nutzer im Monat, AGOF internet facts April 2011) untersuchte wie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für hunderttausende Kinder beginnt innerhalb der kommenden Wochen der „Ernst des Lebens“ &#8211; sie werden eingeschult. Während im Osten Deutschlands die Einschulung traditionell richtig feierlich vollzogen wird, mit allen Verwandten und gemeinsamen Essen, geht es in Westdeutschland häufig nüchterner ab. Das Verbraucherportal www.preisvergleich.de (3,85 Mio. Nutzer im Monat, AGOF internet facts April 2011) untersuchte wie auch schon im vergangenen Jahr: Was wird den ABC-Schützen zur Einschulung geschenkt, beziehungsweise, was kommt in die berühmte Schul- oder Zuckertüte? <span id="more-1911"></span>In einer bevölkerungsrepräsentativen preisvergleich.de-Studie (Technische Ausführung: Institut Forsa), wurden 4.000 Personen befragt. Parallel wertete preisvergleich.de unter Millionen von Suchanfragen aus, welche Marken unter den von Forsa ermittelten Produktgruppen bei den Kids am beliebtesten sind. Grund: Viele Marken genießen bei Kindern, wie seit jeher, einen gewissen „Kultstatus“. Beispiel: Produkte von Lego.</p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="attachment_1912" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a href="http://www.emslandpresse.de/wp-uploads/2011/08/582.jpeg" target="_blank"><img class="size-medium wp-image-1912 " style="margin: 5px;" title="Lernspielzeuge weiter auf dem Vormarsch / Im Osten schenken 50 Prozent Süßigkeiten / Gold als Zukunftssicherung im Kommen " src="http://www.emslandpresse.de/wp-uploads/2011/08/582-300x224.jpg" alt="Lernspielzeuge weiter auf dem Vormarsch / Im Osten schenken 50 Prozent Süßigkeiten / Gold als Zukunftssicherung im Kommen " width="300" height="224" /></a><p class="wp-caption-text">Lernspielzeuge weiter auf dem Vormarsch / Im Osten schenken 50 Prozent Süßigkeiten / Gold als Zukunftssicherung im Kommen</p></div>
<p>Ergebnis: Schulutensilien (z.B. Federtasche, Stifte, Hefte) stehen auch in diesem Jahr auf der Geschenkeliste der Eltern, Verwandten oder Familienfreunden ganz oben (55 Prozent der Befragten). Gleich auf dem zweiten Platz landen Bücher mit 45 Prozent. Pädagogisch nicht besonders wertvoll und zudem bei übermäßigem Konsum ungesund: Süßigkeiten. Sie landen gleich auf Platz drei der beliebtesten Geschenke zum Schulanfang (42 Prozent der Befragten). In Ostdeutschland schenken sogar 50 Prozent der Befragten Süßigkeiten, in Westdeutschland sind es zwar immer noch stolze 39 Prozent, allerdings scheint hier etwas mehr auf die Gesundheit der Kinder geachtet zu werden. Auf den Plätzen vier bis sieben findet sich Lernspielzeug (39 Prozent; 7 Prozent mehr als im Jahr 2011), Schultasche (32 Prozent), Brotbüchse/Trinkflasche (29 Prozent) und Sportartikel (25 Prozent). Das zeigt: Ein Viertel der Eltern kümmern sich in Zeiten von oft zu kalorienreicher Nahrung, durchaus auch um die sportlichen Aktivitäten ihrer Kinder. Jedes fünfte Kind erhält mittlerweile Geld zur Einschulung. Allerdings gibt es auch hier einen recht großen Unterschied zwischen Ost und West. So werden im Westen des Landes 29 Prozent der Kinder mit etwas Barem zum Schulanfang überrascht, im Osten sind es nur 18 Prozent. Übrigens: Auch Ausbildungs- oder Rentenversicherung sind als Geschenk zum Schulanfang gefragt (Ausbildungsversicherung: Ost 3 Prozent, West 5 Prozent; Rentenversicherung Ost und West je 2 Prozent der Befragten). Neu in diesem Jahr – sicherlich auch aufgrund der schwierigen Lage an den Finanzmärkten: Einige Eltern greifen bei der Zukunftssicherung für ihre Kinder lieber nach Goldanlagewerten, wie Münzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dennoch: „Kindern eine Renten- oder Ausbildungsversicherung zu schenken, ist besonders deshalb empfehlenswert, da bei einer Laufzeit von 15 oder 20 Jahren ohne großen Aufwand ein beträchtliches Sicherungsvermögen für die Kinder aufgebaut werden kann“, so Versicherungsfachmann Friedrich Wiedemann von geld.de.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Schaut man sich unter über fünf Millionen Suchanfragen bei preisvergleich.de jene Produktgruppen an, die besonders gerne geschenkt werden, so lassen sich diverse Marken als klare Favoriten der Kinder feststellen. Berücksichtigt wurden jene Produkte/Marken, die in den vergangenen sechs Wochen mindestens 25 Prozent mehr Suchanfragevolumen aufwiesen. Erfahrungswerte belegen, dass es sich zum überwiegenden Teil um Suchanfragen handelt, die im Zusammenhang mit Einschulungs-Geschenken stehen. Ganz vorne, mit 213.450 Suchanfragen, sind Schreiblernfüller. Besonders beliebt: der Griffix von Pelikan. Es folgen mit etwas Abstand Lego-Produkte (große Feuerwehrstation; 171.546 Anfragen). Auf Platz drei sind ABC-Lernspiele (z.B. Piratenspiel von Haba; 52.698 Anfragen), passend dazu auf Platz vier Lese-Lernbücher (z.B. Die Geschichte vom Löwen der nicht schreiben konnte). Ebenfalls unter den Lernprodukten sehr beliebt und sicher die Vorstufe zum Laptop: Lerncomputer (Vtech Lerncomputer Spongebob). Psychologe Bernd Kielmann vom Hamburger Institut für Gruppendynamik Systhema findet das richtig: „Wichtig ist, dass die Kinder bereits im Kindergarten sowie in der Grundschule lernen, einen PC zu bedienen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auf den weiteren folgenden Plätzen: Haribo-Süßigkeiten (Platz 6), Pinky Ponky Plüschprinzessin (Platz 7). Ein neuer Trend zeichnet sich auf Platz acht ab. Statt dem traditionellen Schulranzen sind sogenannte Schultrolleys stark im Kommen. Grund dafür ist sicherlich, dass Schultaschen von Jahr zu Jahr schwerer werden, da immer mehr Utensilien für den Unterricht benötigt werden. Dieses zunehmend hohe Gewicht schadet dem Rücken der Kinder. Immer noch sehr beliebt: Hello Kitty-Produkte (Platz 9, z.B. Sneakers). Jumbo-Buntstifte (Platz 10), Step by Step-Tagebücher (Platz 11, Hummingbird), DVDs (Platz 12, Oh wie schön ist Panama), Tragbare Spielekonsolen (Platz 13, Nintendo DSi und DSi XL), Spielzeugautos (Platz 14, Hot Wheels Autosammelkoffer) und Fahrradhelme (Platz 15).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Übrigens: Seit 1810 spricht man vom Brauch der Schultüten, welche im Haus des Lehrers auf einem Baum wüchsen und pünktlich zur Schulanfangszeit die richtige Größe hätten.</p>
<p><strong>In folgenden Bundesländern steht die Einschulung in den nächsten Tagen/Wochen an. Nicht aufgeführte Bundesländer hatten bereits ihre Einschulung.</strong></p>
<blockquote><p>Hamburg: 10.8.</p>
<p>Berlin: 12.08.</p>
<p>Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein: 13.8.</p>
<p>Bremen, Niedersachsen: 17.8.</p>
<p>Sachsen, Thüringen: 19.8.</p>
<p>Sachsen-Anhalt: 24.8.</p>
<p>Nordrhein-Westfalen: 6.9.</p>
<p>Baden-Württemberg: 10.09.</p>
<p>Bayern: 12.9.</p>
<p>&nbsp;</p></blockquote>
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		<title>Risiko beim Erwerb gebrauchter Software – Landgericht Frankfurt verurteilt Kunden von usedSoft</title>
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		<pubDate>Wed, 20 Jul 2011 13:47:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Presseverteiler im Auftrag der Emslandpresse</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Frankfurt am Main, 20.07.2011. „Werfen Sie Ihr Geld nicht aus dem Window“ und „Sparen Sie bis zu 50 % beim Software-Kauf“ – derartige Werbung lockt mit günstigen Angeboten zum Erwerb „gebrauchter Software“. Dass solche Angebote auch große Risiken bergen, zeigt ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 06.07.2011, Az.: 2-06 O [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frankfurt am Main, 20.07.2011.<strong> <em>„Werfen Sie Ihr Geld nicht aus dem Window“ und „Sparen Sie bis zu 50 % beim Software-Kauf“</em> – derartige Werbung lockt mit günstigen Angeboten zum Erwerb „gebrauchter Software“. Dass solche Angebote auch große Risiken bergen, zeigt ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (<em>Urteil vom 06.07.2011, Az.: 2-06 O 576/09, nicht rechtskräftig</em>), mit dem ein Käufer angeblich gebrauchter Software unter anderem zur Zahlung von Schadensersatz und zur Löschung der installierten Software verpflichtet wurde. Zudem muss der Käufer die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen.</strong> <span id="more-1888"></span><br />
Der Grund dafür ist: Der Käufer hat angeblich gebrauchte Software verwendet, konnte den Erwerb aber nicht ansatzweise nachweisen. Dass hierfür selbst erstellte „Lizenzurkunden“ und „Notartestate“ nicht ausreichen, dürfte spätestens klar sein, seitdem dem Gebrauchtsoftware-Händler usedSoft im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Verkauf der dort vorgelegten angeblichen Lizenznachweise wegen Irreführung untersagt wurde (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.06.2010, Az.: 11 U 13/10) und das Landgericht den Gebrauchtsoftware-Händler anschließend sogar zu Zahlung von Schadensersatz verurteilt hat (Urteil vom 27.04.2011, Az: 2-06 O 428/10, nicht rechtskräftig). Das Landgericht Frankfurt am Main hat jetzt festgehalten, dass auch Kunden des Gebrauchtsoftwarehändlers sich nicht auf diese Unterlagen verlassen dürfen und den wirksamen Erwerb der vermeintlich „gebrauchten Lizenzen“ verifizieren müssen, zumal zum Zeitpunkt der unberechtigten Weiterveräußerung bereits Streit über die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software bestand.</p>
<p><strong>Aber was ist zu tun, wenn man gebrauchte Software kaufen möchte?</strong></p>
<p>Zunächst einmal sollte man sich darüber klar werden, was für Lizenzen (Nutzungsrechte) konkret erworben werden sollen. Nutzungsrechte an Software werden im Rahmen von ganz verschiedenen Lizenzverträgen eingeräumt, die auch einen unterschiedlichen Umfang der konkreten Nutzungsrechte vorsehen. So ist zum Beispiel zu unterscheiden zwischen Lizenzen für so genannte Stand-Alone-Software, bei der die Software auf dem Rechner des jeweiligen Nutzers installiert werden darf und so genannten Client-Server- Lizenzen, bei denen der Nutzer über den Server auf die Software zugreifen kann, sowie zwischen Einzelplatz- und Mehrplatzlizenzen. Aufschluss darüber, was für konkrete Nutzungsrechte man eventuell „gebraucht“ erhält, kann nur der Lizenzvertrag des ersten Erwerbers geben. Dementsprechend hat das Landgericht in seinem aktuellen Urteil festgehalten: „Entscheidend sind die konkreten Lizenzbedingungen im Einzelfall.“ (Urteil vom 06.07.2011, Az.: 2-06 O 576/09). Darüber hinaus stellt das Urteil noch einmal ganz klar: Der wirksame Erwerb einer gebrauchten Lizenz setzt eine lückenlose Erwerbskette vom ersten Erwerber bis zum letzten Kunden voraus. „Das Urteil gibt potenziellen Kunden gebrauchter Software klare Anforderungen an die Hand: Sie benötigen den ursprünglichen Lizenzvertrag des ersten Erwerbers sowie alle Unterlagen, die die Weiterübertragung auf die verschiedenen Erwerber bis hin zu Ihnen im Einzelnen darlegt“, so Caroline Schmidt von FPS Rechtsanwälte &amp; Notare, die den klagenden Softwarehersteller in dem Gerichtverfahren vertreten hat. „Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, kann geprüft werden, ob überhaupt ein wirksamer Erwerb von „gebrauchten Lizenzen“ vorliegt“, so die Rechtsanwältin. „Das Urteil macht auch klar: Wer sich diese Unterlagen nicht aushändigen lässt und die Software trotzdem installiert, verletzt die Urheber- und Markenrechte des Herstellers und setzt sich der Gefahr von Schadensersatzansprüchen aus.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<blockquote><p>
<em>FPS Rechtsanwälte &amp; Notare ist eine der führenden, unabhängigen deutschen Wirtschaftssozietäten. An den Standorten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Hamburg sind 110 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notare für FPS tätig. Die zentralen Kompetenzfelder der Kanzlei sind das Handels- und Gesellschaftsrecht, die gesamte Immobilienwirtschaft, der Gewerbliche Rechtsschutz sowie das öffentliche Wirtschaftsrecht. Darüber hinaus besitzt FPS starke Präsenz auf den Gebieten des Notariatswesens, des Bank- und Finanzrechts, des M&amp;A einschließlich der steuerlichen Gestaltungsberatung, des Arbeitsrechts, bei Prozessen und der außergerichtlichen Streitbeilegung.</em></p></blockquote>
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		<title>Ermittlungen gegen kino.to &#8211; Was haben die Nutzer jetzt zu befürchten?</title>
		<link>http://www.emslandpresse.de/2011/06/08/ermittlungen-gegen-kino-to-was-haben-die-nutzer-jetzt-zu-befurchten/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Jun 2011 16:39:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Presseverteiler im Auftrag der Emslandpresse</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Köln (ots) &#8211; Heute hat die Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen mitgeteilt, dass die Betreiber der illegalen Streamingplattform kino.to verhaftet worden sind. Zahlreiche Wohnungen in verschiedenen Ländern sind offenbar durchsucht worden. Für die ca. vier Millionen Nutzer der Plattform stellt sich nun die Frage, inwiefern sie mit strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben. Rechtsanwalt Christian Solmecke [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Köln (ots) &#8211; Heute hat die Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen mitgeteilt, dass die Betreiber der illegalen Streamingplattform kino.to verhaftet worden sind. Zahlreiche Wohnungen in verschiedenen Ländern sind offenbar durchsucht worden. Für die ca. vier Millionen Nutzer der Plattform stellt sich nun die Frage, inwiefern sie mit strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben. <span id="more-1837"></span></p>
<p><a href="http://www.emslandpresse.de/wp-uploads/2011/06/kino.to_..png"><img class="alignright size-medium wp-image-1843" title="kino.to." src="http://www.emslandpresse.de/wp-uploads/2011/06/kino.to_.-300x183.png" alt="" width="300" height="183" /></a>Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hält es für unwahrscheinlich, dass jetzt auch gegen die Nutzer vorgegangen wird: &#8220;Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch beweisen hat.&#8221;</p>
<p>Letztlich müsse man sich auch fragen &#8211; so Solmecke weiter &#8211; welche Daten auf den Servern von kino.to bzw. den angeschlossenen Streamingplattformen überhaupt gespeichert worden sind. Zwar sei ein Nutzer über seine IP-Adresse jederzeit identifizierbar, jedoch würden viele Server die IP-Adressen überhaupt nicht speichern. Selbst wenn dem so wäre, stellt sich die Frage, ob die jeweiligen Internet-Zugangsprovider &#8211; also z.B. die Deutsche Telekom &#8211; ebenfalls die IP-Adresse ihrer Kunden gespeichert haben. Ist das nicht der Fall, ist eine Zuordnung der IP-Adresse nicht mehr möglich. Betroffen sein könnten also wenn überhaupt nur Nutzer, die in den letzten Tagen die Plattform kino.to genutzt haben.</p>
<p>Die Filmindustrie vertritt &#8211; anders als Rechtsanwalt Christian Solmecke &#8211; die Auffassung, dass schon das Zwischenspeichern eines Films im flüchtigen Speicher eines Computers (RAM) als illegale Kopie anzusehen ist. Da diese Frage von den Gerichten noch nicht geklärt worden ist, sind daher Abmahnungen zumindest denkbar. Die betroffenen Nutzer müssten dann mit so genannten Unterlassungserklärungen versprechen, künftig keine Filme mehr zu vervielfältigen und darüber hinaus Schadensersatzansprüche zahlen. Der Schadensersatzanspruch setzt sich zusammen aus den Anwaltsgebühren, die auf 100 Euro gem. § 97 a Abs 2 UrhG gedeckelt sein dürften und dem tatsächlich entstandenen Schaden, der sich z.B. an den Kosten eines Kinobesuchs bzw. am Ausleihen einer DVD mit ca. 10 Euro orientieren dürfte. Wesentlich höhere Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten werden zwar in den tausenden Filesharing-Verfahren in Deutschland angesetzt. Beim Filesharing liegt jedoch &#8211; anders als bei kino.to &#8211; der Hauptvorwurf darin, dass ein Film nicht nur heruntergeladen sondern in den Tauschbörsen auch automatisch (und oft unbewusst) der gesamten Welt wieder angeboten wird.</p>
<p>Weitergehende Informationen zum Thema sind auf http://www.wbs-law.de zu finden. Video-Statements von RA Solmecke zum Thema auf http://www.youtube.com/watch?v=LF_2sorzycw</p>
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		<title>Polizei warnt vor E-Mails mit Computervirus</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Apr 2011 14:43:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Presseverteiler im Auftrag der Emslandpresse</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim, sowie die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt warnen Internetnutzer vor einem aggressiven Computervirus, der derzeit per E-Mail versandt wird, bzw. sich beim Surfen im Internet automatisch herunter lädt und den Computer infiziert. Seit einigen Wochen ist diese neue Schadsoftware im Umlauf. Während zunächst nur wenige Fälle bekannt geworden sind, haben sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> Die Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim, sowie die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt warnen Internetnutzer vor einem aggressiven Computervirus, der derzeit per E-Mail versandt wird, bzw. sich beim Surfen im Internet automatisch herunter lädt und den Computer infiziert. Seit einigen Wochen ist diese neue Schadsoftware im Umlauf. <span id="more-1770"></span> Während zunächst nur wenige Fälle bekannt geworden sind, haben sich diese Fälle in der letzten Woche gehäuft. Auch im Emsland und der Grafschaft Bentheim sind erste E-Mails bei Geschädigten angekommen, die zum Teil ihre Rechner nicht mehr benutzen können, da diese durch eine Meldung blockiert wird. In der E-Mail bzw. in einem Pop-Up-Fenster auf dem Bildschirm wird behauptet, dass der Computer an strafbaren Handlungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verteilung kinderpornografischen Materials sowie dem Versand von E-Mails mit terroristischem Hintergrund beteiligt gewesen sein soll. Aufgrund dieser Umstände sei der Computer gesperrt worden. Zur Entsperrung soll der Benutzer des Computers einen Betrag in Höhe von 100 Euro mittels des digitalen Bezahldienstes &#8220;uKash&#8221; entrichten. Sollte der geforderte Betrag nicht entrichtet werden, würde die Festplatte des Computers gelöscht werden.</p>
<p> Die E-Mail bzw. das Pop-Up-Fenster enthalten zur weiteren Untermauerung der Authentizität der Meldung Angaben über den betroffenen Computer, dessen Betriebssystem sowie der verwendeten IP-Adresse und dessen Provider. Besonders dreist: Um den Eindruck einer polizeilichen Handlung zu erwecken bzw. zur Bekräftigung der Drohung nutzen die Täter rechtswidrig die Logos des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei sowie von verschiedenen bekannten Antiviren-Herstellern. Hierzu erklären die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt: Weder das Bundeskriminalamt noch die Bundespolizei sind Urheber einer solchen Meldung. In dem vorliegenden Fall handelt es sich um einen Betrugsversuch. Die Polizeien in Deutschland nutzen in keinem Fall Pop-Up-Fenster, in denen zur Zahlung bestimmter Beträge aufgefordert wird.</p>
<p> Die Polizeiinspektion rät deshalb, auf keinen Fall die Anhänge von unbekannten E-Mails zu öffnen und auf keinen Fall den geforderten Betrag zu bezahlen. Solle der Rechner bereits mit der Schadsoftware infiziert sein, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, ist ein normaler Zugriff auf das Betriebssystem auch nach der rechtswidrig geforderten Zahlung nicht mehr möglich. </p>
<p> Generell gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht &#8211; Halten Sie deshalb den Update-Status ihres Betriebssystems und Ihrer genutzten Anti-Viren-Software immer auf dem aktuellen Stand. Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit diesem aggressiven Computervirus kommt. Geschädigte, die bereits den geforderten Geldbetrag gezahlt haben und somit betrogen worden sind, werden gebeten, sich bei den örtlichen Polizeidienststellen zu melden.</p>
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		<title>Telefonieren über das Internet oder auch &#8220;VoIP&#8221; ist keine Modeerscheinung</title>
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		<pubDate>Tue, 11 Jan 2011 18:17:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Presseverteiler im Auftrag der Emslandpresse</dc:creator>
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		<description><![CDATA[VoIP (Voice over Internet Protocol), auch als Internet-Telefonie oder DSL-Telefonie bezeichnet, ist das Telefonnetz der Zukunft. Neben der Kostenersparnis gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die mit der herkömmlichen Telefonie nicht oder nur schwer möglich sind. So kann man z.B. das Telefon mitsamt der Rufnummern mit in den Urlaub nehmen und dort im Internetcafe oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VoIP (Voice over Internet Protocol), auch als Internet-Telefonie oder DSL-Telefonie bezeichnet, ist das Telefonnetz der Zukunft. Neben der Kostenersparnis gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die mit der herkömmlichen Telefonie nicht oder nur schwer möglich sind.</p>
<p>So kann man z.B. das Telefon mitsamt der Rufnummern mit in den Urlaub nehmen und dort im Internetcafe oder über den Internetanschluss im Hotel unter der gewohnten deutschen Nummer erreichbar sein. Rufumleitungen nach Zeit (oder mit anderen Kriterien) auf beliebige Ziele werden zum Kinderspiel.<span id="more-1728"></span></p>
<p>Auch können mehrere Telefone an beliebigen Orten gleichzeitig bei Anruf einer Nummer klingeln, auch das Mobiltelefon ist da nicht ausgeschlossen.<br />
Die Möglichkeiten sind nur von der Phantasie abhängig&#8230;</p>
<p>VoIP ist die Abkürzung für Voice over IP und steht für Sprachübertragung via Internet-Protokoll, hierbei wird die Sprache beim Telefonieren über die Internetleitungen anstatt über alte Telefonleitungen geführt.</p>
<p>Der Hauptvorteil von Voice over IP ist wohl die Kosteneinsparung im Vergleich zum herkömmlichen Telefonanschluss. Hierbei wird nicht nur bei den Installation und Hardware gespart, sondern auch an laufenden Betriebskosten.</p>
<p>Daneben sprechen auch die enorme Flexibilität sowie Verfügbarkeit für VoIP. Denn die VoIP Telefonumgebung ist überall dort, wo ein Zugang zum Internet besteht in kürzester Zeit installiert bzw. eingerichtet. Egal ob zu Hause, im Büro, im Urlaub oder im Hotel, einfach VoIP-Telefon ans Internet anschliessen bzw. VoIP-Software starten und schon kann man wie gewohnt telefonieren.</p>
<p>Darüber hinaus bietet VoIP noch einen grossen Mehrwert, den ein herkömmlicher Telefonanschluss so nicht kann. Denn auch das Senden und Empfangen von SMS, MMS, FAX, Anrufbeantworter sowie Telefonbuch, Rufnummernübermitllung etc. sind durch VoIP kinderleicht zu berwerkstelligen ohne zusätzliche Endgeräte.</p>
<p>VoIP Telefonate werden also nicht über herkommliche Telefonleitungen vermittelt, sondern über das Internet. So ist es möglich mit jedem Teilnehmer weltweit problemlos zu kommunizieren.</p>
<p>Sogenannte Gateways (= Übergänge) stellen einen Übergang zwischen dem herkömmlichen Telefonnetz bzw. Mobilfunknetz und dem Internet her, wodurch Internet-Telefonie-Teilnehmer und Nutzer normaler Telefonleitungen miteinander kommunzieren können.</p>
<p>Damit ermöglicht es VoIP nicht nur von Nutzer zu Nutzer zu telefonieren, sondern schafft auch einen Übergang in das herkömmliche Telefonnetz in beide Richtungen; d.h. es kann in das herkömmliche Telefonnetz telefoniert und ebenso von einem herkömmlichen Telefonanschluss aus auf dem Internet-Telefon angerufen werden.</p>
<p>Eine Flatrate ermöglicht es Ihnen Gespräche unabhängig von der jeweiligen Dauer zu einem festen monatlichen Betrag in das Fesetnetz zu führen.Es stehen verschiedene Flatrates für verschiedene Länder zur Verfügung, ebenso wie eine Kombi-Flatrate die z.B. die wichtigsten Zielländer in der Europäischen Union, bzw weltweit enthält.</p>
<p>Flatrates sind immer für Endverbraucher ausgelegt und nicht für gewerbliche Nutzung. Dies liegt darin begründet, dass der Anbieter einer Flatrate eine sogenannte Mischkalkulation aufbaut. Diese legt ein durchschnittliches Telefonieverhalten eines Nutzer zu grunde.</p>
<p>Einige Nutzer telefonieren unterhalb dieser kalkulierten Grenze, andere genau im kalkulierten Bereich, wieder andere liegen oberhalb dieser Grenze. Die Gesamtheit aller Nutzer wird nun in Ihrem Telefonieverhalten als Kalkulationsgrundlage angesetzt und daraus die durchschnittliche Nutzung, bzw anfallende Kosten und schließlich der Preis berechnet.</p>
<p>Durch das Umlegen der Telefoniekosten auf eine grosse Anzahl von Nutzern, erhält der einzelne eine umfangreiche Leistung zu einem vergleichsweise sehr geringem Preis.</p>
<p>Im Businessbereich längst etabliert drängen nun vermehrt auch Produkte und Leistungen für den Privathaushalt auf den Markt und so können auch Sie von den Vorteilen einer PBX (Private Branch Exchange) profitieren.</p>
<p>Auch in der Region Emsland/Ostfriesland gibt es Anbieter wie zum Beispiel www.b2voip.de für den VIRTUELLEN ANSCHLUSS.</p>
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		<title>IP-Adressen: Vorrat Anfang 2011 aufgebraucht</title>
		<link>http://www.emslandpresse.de/2010/10/19/ip-adressen-vorrat-anfang-2011-aufgebraucht/</link>
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		<pubDate>Tue, 19 Oct 2010 19:32:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Presseverteiler im Auftrag der Emslandpresse</dc:creator>
				<category><![CDATA[Computer]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[IT und Computer]]></category>
		<category><![CDATA[Netzwelt]]></category>

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		<description><![CDATA[IPv4 am Ende &#8211; Interesse an Nachfolger IPv6 noch zu gering Amsterdam/Eschborn &#8211; Dem Web gehen die Adressen nach dem IPv4-Standard aus. Wie die Number Resource Organization (NRO) http://www.nro.net bekannt gegeben hat, befinden sich im noch nicht zugewiesenen Vorrat nunmehr weniger als fünf Prozent aller möglichen IPv4-Adressen. Schon früh im Jahr 2011 dürften die letzten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>IPv4 am Ende &#8211; Interesse an Nachfolger IPv6 noch zu gering</strong></p>
<p>Amsterdam/Eschborn &#8211; Dem Web gehen die Adressen nach dem IPv4-Standard aus. Wie die Number Resource Organization (NRO) http://www.nro.net bekannt gegeben hat, befinden sich im noch nicht zugewiesenen Vorrat nunmehr weniger als fünf Prozent aller möglichen IPv4-Adressen. Schon früh im Jahr 2011 dürften die letzten IPv4-Reste an die fünf Regional Internet Registries (RIRs) vergeben werden, so die NRO.</p>
<p>Damit drängt die Zeit für den Umstieg auf den Nachfolgestandard IPv6, der etwa 79,2 Quadrilliarden mal mehr Internet-Adressen bietet. Doch viele Unternehmen sind noch träge. &#8220;Das Interesse seitens der Kunden ist viel zu gering&#8221;, sagt Axel Föry, Director Borderless Networks Architecture bei Cisco DACH, im Gespräch mit pressetext. Dabei erspart ein zeitgerechter Umstieg eine kostspieligen Doppelbetrieb.<br />
<span id="more-1648"></span><br />
<strong>Das Ende naht</strong></p>
<p>Der verbleibende Vorrat an IPv4-Adressen war erst vor neun Monaten auf unter zehn Prozent gefallen und hat sich nun wieder halbiert. Wenn schließlich nur noch fünf von ursprünglich 256 großen Adressblöcken verbleiben, wird jeder RIR einen letzter Block zugewiesen. Damit ist laut NRO für Anfang 2011 zu rechnen. &#8220;Dann dauert es je nach Region bis zu zwölf Monate, bis alle Adressen von an Kunden weitervergeben wurden&#8221;, meint Föry. Dann aber ist der IPv4-Vorrat endgültig erschöpft.</p>
<p>&#8220;Das Thema betrifft jeden. Auch, wer im eignen Unternehmen noch lange genug IPv4-Adressen hat, wird mit IPv6 von außerhalb kommunizieren können müssen&#8221;, betont der Cisco-Experte. Seiner Erfahrung nach ist das Interesse am neuen Adressstandard in den letzten Monaten zwar gestiegen, doch für wirklich zeitgerechte Umsetzung wird es bereits knapp. Denn für einen sinnvollen IPv6-Umstieg sind etwa 18 Monate zu veranschlagen, so Föry.</p>
<p><strong>Jetzt oder zu spät</strong></p>
<p>Angesichts der aktuellen Prognose ist wahrscheinlich, dass in anderthalb Jahren neue Internetadressen nur noch im IPv6-Format zu bekommen sind. Wenn ein Unternehmen seine existierende IT-Infrastruktur bis dahin noch nicht auf den neuen Standard umgestellt hat, muss es mit IPv4 und IPv6 doppelgleisig fahren. &#8220;Ein Doppelbetrieb bedeutet auch doppelte Kosten&#8221;, warnt der Experte.</p>
<p>Ein Hoffnungsschimmer ist, dass IPv6 nach NRO-Statistiken endlich an Fahrt gewinnt. Die RIRs werden dieses Jahr voraussichtlich mehr als 2.000 IPv6-Adressblöcke vergeben. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs von über 70 Prozent. Allerdings hat der neue Standard auch potenzielle Schattenseiten. Föry verweist darauf, dass jeder Mensch problemlos eine eigene IPv6-Adresse bekommen könnte. &#8220;IPv6 wird die Person sichtbarer machen&#8221;, meint er. Zu großen Unternehmen, die sich bereits auf das IPv6-Zeitalter eingestellt haben, zählen Google und Facebook.</p>
<div id="_mcePaste" style="overflow: hidden; position: absolute; left: -10000px; top: 153px; width: 1px; height: 1px;">IPv4 am Ende &#8211; Interesse an Nachfolger IPv6 noch zu gering</p>
<p>Amsterdam/Eschborn &#8211; Dem Web gehen die Adressen nach dem IPv4-Standard aus. Wie die Number Resource Organization (NRO) http://www.nro.net bekannt gegeben hat, befinden sich im noch nicht zugewiesenen Vorrat nunmehr weniger als fünf Prozent aller möglichen IPv4-Adressen. Schon früh im Jahr 2011 dürften die letzten IPv4-Reste an die fünf Regional Internet Registries (RIRs) vergeben werden, so die NRO.</p>
<p>Damit drängt die Zeit für den Umstieg auf den Nachfolgestandard IPv6, der etwa 79,2 Quadrilliarden mal mehr Internet-Adressen bietet. Doch viele Unternehmen sind noch träge. &#8220;Das Interesse seitens der Kunden ist viel zu gering&#8221;, sagt Axel Föry, Director Borderless Networks Architecture bei Cisco DACH, im Gespräch mit pressetext. Dabei erspart ein zeitgerechter Umstieg eine kostspieligen Doppelbetrieb.</p>
<p>Das Ende naht</p>
<p>Der verbleibende Vorrat an IPv4-Adressen war erst vor neun Monaten auf unter zehn Prozent gefallen und hat sich nun wieder halbiert. Wenn schließlich nur noch fünf von ursprünglich 256 großen Adressblöcken verbleiben, wird jeder RIR einen letzter Block zugewiesen. Damit ist laut NRO für Anfang 2011 zu rechnen. &#8220;Dann dauert es je nach Region bis zu zwölf Monate, bis alle Adressen von an Kunden weitervergeben wurden&#8221;, meint Föry. Dann aber ist der IPv4-Vorrat endgültig erschöpft.</p>
<p>&#8220;Das Thema betrifft jeden. Auch, wer im eignen Unternehmen noch lange genug IPv4-Adressen hat, wird mit IPv6 von außerhalb kommunizieren können müssen&#8221;, betont der Cisco-Experte. Seiner Erfahrung nach ist das Interesse am neuen Adressstandard in den letzten Monaten zwar gestiegen, doch für wirklich zeitgerechte Umsetzung wird es bereits knapp. Denn für einen sinnvollen IPv6-Umstieg sind etwa 18 Monate zu veranschlagen, so Föry.</p>
<p>Jetzt oder zu spät</p>
<p>Angesichts der aktuellen Prognose ist wahrscheinlich, dass in anderthalb Jahren neue Internetadressen nur noch im IPv6-Format zu bekommen sind. Wenn ein Unternehmen seine existierende IT-Infrastruktur bis dahin noch nicht auf den neuen Standard umgestellt hat, muss es mit IPv4 und IPv6 doppelgleisig fahren. &#8220;Ein Doppelbetrieb bedeutet auch doppelte Kosten&#8221;, warnt der Experte.</p>
<p>Ein Hoffnungsschimmer ist, dass IPv6 nach NRO-Statistiken endlich an Fahrt gewinnt. Die RIRs werden dieses Jahr voraussichtlich mehr als 2.000 IPv6-Adressblöcke vergeben. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs von über 70 Prozent. Allerdings hat der neue Standard auch potenzielle Schattenseiten. Föry verweist darauf, dass jeder Mensch problemlos eine eigene IPv6-Adresse bekommen könnte. &#8220;IPv6 wird die Person sichtbarer machen&#8221;, meint er. Zu großen Unternehmen, die sich bereits auf das IPv6-Zeitalter eingestellt haben, zählen Google und Facebook.</p>
</div>
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		<title>Änderung des Widerrufsrechts zum 11. Juni 2010</title>
		<link>http://www.emslandpresse.de/2010/06/09/anderung-des-widerrufsrechts-zum-11-juni-2010/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 07:28:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Presseverteiler im Auftrag der Emslandpresse</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Shops]]></category>
		<category><![CDATA[Pressearbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 11. Juni 2010 den Wortlaut des § 355 BGB wesentlich geändert. Die Absätze zwei bis vier wurden komplett umformuliert. 

Die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen - also auch Veträge im Internet - gilt auch dann 14 Tage, wenn die Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss dem Verbraucher in Textform (z.B. als E-Mail) mitgeteilt wird, einen Monat, wenn die Mitteilung (also Belehrung) nicht mehr unverzüglich nach Vertragsschluss, sondern später stattfindet.

Parallel zur Änderung der Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften hat der Gesetzgeber auch die damit verbundenen rechtlichen Fragen entsprechend angepasst. So kann nach der bis zum 11.6.2010 geltenden Rechtslage ein Unternehmer gemäß § 357 Abs. 3 BGB vom Verbraucher wegen einer durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandenen Verschlechterung Wertersatz verlangen, wenn er den Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform darüber aufgeklärt und so auf diese Möglichkeit hingewiesen hat.


Alle Händler müssen den Text ihrer Widerrufsbelehrungen auch insofern zum 11.6.2010 ändern, als dass sie in ihr nicht mehr – wie bislang – auf die BGB-InfoV verweisen dürfen. Diese wird es ab dem Stichtag nämlich nicht mehr geben. Stattdessen werden die entsprechenden Regelungen nun in das sog. „Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch“ (kurz: EGBGB) aufgenommen.
Nun erhalten alle Regelungen, die bislang in der BGB-InfoV geregelt sind (somit auch die Musterwiderrufsbelehrung) zum 11.6.2010 den Rang eines Gesetzes. Die ordnungsgemäße Zitierung bedeutet daher, dass kein Richter mehr die Unzulässigkeit bescheinigen kann. 

Es gibt keine Übergangsregelung!

Es gibt keine Übergangsregelung, so dass tatsächlich bis zum 11.6.2010 das alte Recht gilt, d.h. bis dahin die aktuell rechtmäßigen Widerrufsbelehrungen zu verwenden sind. Ab diesem Datum müssen jedoch sofort die an die neue Rechtslage angepassten Widerrufsbelehrungen verwendet werden. Sie sollten daher zunächst darauf hinweisen, dass die bisherige Regelung nur bis zum 10.06.2010 gilt und jetzt schon die neue Regelung implementieren und darauf hinweisen, dass diese dann ab dem 11.06. gültig ist. Ab diesem Datum sollte die alte Regelung dann auf jeden Fall entfernt werden. Am besten weisen Sie hinter dem Punkt Widerrufsbelehrung jeweils mit Klammerzusatz in Fettdruck auf die Daten hin. Es muss ein klarer und verständlicher Hinweis sein. Dann wäre zunächst die ursprüngliche Belehrung aufzuführen und dahinter mit Klammerzusatz direkt die ab dem 11.06.2010 gültige Erklärung. 

Alte Unterlassungserklärungen müssen dringend beachtet werden! 

Auf Unterlassungerklärungen, die in der Vergangenheit abgegeben worden sind, sollte unbedingt geachtet werden! Durch die Gesetzesänderung gilt nämlich ein neuer Rechtszustand.

All diejenigen Händler, die in der Vergangenheit bereits einmal wegen einer falschen Widerrufsbelehrung rechtmäßig abgemahnt worden sind und daraufhin eine sog. strafbewehrte Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärung abgegeben haben, sind dem Risiko ausgesetzt, dass sie durch die Anpassung der Widerrufsbelehrung an die neue Rechtslage gegen die von ihnen abgegeben Unterlassungserklärungen verstoßen und deshalb die vereinbarte Vertragsstrafe bezahlen müssen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 11. Juni 2010 den Wortlaut des § 355 BGB wesentlich geändert. Die Absätze zwei bis vier wurden komplett umformuliert. </strong></p>
<p>Die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen &#8211; also auch Veträge im Internet - gilt auch dann 14 Tage, wenn die Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss dem Verbraucher in Textform (z.B. als E-Mail) mitgeteilt wird, einen Monat, wenn die Mitteilung (also Belehrung) nicht mehr unverzüglich nach Vertragsschluss, sondern später stattfindet.<span id="more-1563"></span></p>
<p>Parallel zur Änderung der Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften hat der Gesetzgeber auch die damit verbundenen rechtlichen Fragen entsprechend angepasst. So kann nach der bis zum 11.6.2010 geltenden Rechtslage ein Unternehmer gemäß § 357 Abs. 3 BGB vom Verbraucher wegen einer durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandenen Verschlechterung Wertersatz verlangen, wenn er den Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform darüber aufgeklärt und so auf diese Möglichkeit hingewiesen hat.</p>
<p>Alle Händler müssen den Text ihrer Widerrufsbelehrungen auch insofern zum 11.6.2010 ändern, als dass sie in ihr nicht mehr – wie bislang – auf die BGB-InfoV verweisen dürfen. Diese wird es ab dem Stichtag nämlich nicht mehr geben. Stattdessen werden die entsprechenden Regelungen nun in das sog. „Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch“ (kurz: EGBGB) aufgenommen.<br />
Nun erhalten alle Regelungen, die bislang in der BGB-InfoV geregelt sind (somit auch die Musterwiderrufsbelehrung) zum 11.6.2010 den Rang eines Gesetzes. Die ordnungsgemäße Zitierung bedeutet daher, dass kein Richter mehr die Unzulässigkeit bescheinigen kann.</p>
<p><strong>Es gibt keine Übergangsregelung!</strong></p>
<p>Es gibt keine Übergangsregelung, so dass tatsächlich bis zum 11.6.2010 das alte Recht gilt, d.h. bis dahin die aktuell rechtmäßigen Widerrufsbelehrungen zu verwenden sind. Ab diesem Datum müssen jedoch sofort die an die neue Rechtslage angepassten Widerrufsbelehrungen verwendet werden. Sie sollten daher zunächst darauf hinweisen, dass die bisherige Regelung nur bis zum 10.06.2010 gilt und jetzt schon die neue Regelung implementieren und darauf hinweisen, dass diese dann ab dem 11.06. gültig ist. Ab diesem Datum sollte die alte Regelung dann auf jeden Fall entfernt werden. Am besten weisen Sie hinter dem Punkt Widerrufsbelehrung jeweils mit Klammerzusatz in Fettdruck auf die Daten hin. Es muss ein klarer und verständlicher Hinweis sein. Dann wäre zunächst die ursprüngliche Belehrung aufzuführen und dahinter mit Klammerzusatz direkt die ab dem 11.06.2010 gültige Erklärung.</p>
<p><strong>Alte Unterlassungserklärungen müssen dringend beachtet werden! </strong></p>
<p>Auf Unterlassungerklärungen, die in der Vergangenheit abgegeben worden sind, sollte unbedingt geachtet werden! Durch die Gesetzesänderung gilt nämlich ein neuer Rechtszustand.</p>
<p>All diejenigen Händler, die in der Vergangenheit bereits einmal wegen einer falschen Widerrufsbelehrung rechtmäßig abgemahnt worden sind und daraufhin eine sog. strafbewehrte Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärung abgegeben haben, sind dem Risiko ausgesetzt, dass sie durch die Anpassung der Widerrufsbelehrung an die neue Rechtslage gegen die von ihnen abgegeben Unterlassungserklärungen verstoßen und deshalb die vereinbarte Vertragsstrafe bezahlen müssen.</p>
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		<title>Das teuflisch unterhaltsame Logo</title>
		<link>http://www.emslandpresse.de/2010/05/26/das-teuflisch-unterhaltsame-logo/</link>
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		<pubDate>Wed, 26 May 2010 07:45:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Presseverteiler im Auftrag der Emslandpresse</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Netzwelt]]></category>
		<category><![CDATA[Pressearbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Spiele]]></category>

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		<description><![CDATA[Am vergangenen Freitag ersetzte Google sein Logo 48 Stunden lang mit einem Pacman-Spiel. Damit wollte der Internet-Konzern den 30. Geburtstag des Videospiel-Klassikers würdigen. Der Clou: Das Pacman-Logo war nach einem Klick auf "Insert Coin" komplett spielbar. Das hatte Folgen. Ein US-Blog rechnete aus, dass mit dem Pacman-Logo insgesamt über 4,82 Mio. Stunden Arbeitszeit vernichtet wurden. Die Pacman-Geräusche sorgten zudem für einen Ansturm auf die Support-Seiten des Internet-Browsers Firefox.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Was Googles Pacman-Spiel Firmen kostete</h3>
<p>Am vergangenen Freitag ersetzte Google sein Logo 48 Stunden lang mit einem Pacman-Spiel. Damit wollte der Internet-Konzern den 30. Geburtstag des Videospiel-Klassikers würdigen. Der Clou: Das Pacman-Logo war nach einem Klick auf &#8220;Insert Coin&#8221; komplett spielbar. Das hatte Folgen. Ein US-Blog rechnete aus, dass mit dem Pacman-Logo insgesamt über 4,82 Mio. Stunden Arbeitszeit vernichtet wurden. Die Pacman-Geräusche sorgten zudem für einen Ansturm auf die Support-Seiten des Internet-Browsers Firefox.<span id="more-1520"></span><br />
Zahlreiche Nutzer waren nämlich irritiert von den ungewohnt schrillen Geräuschen, die ihr Computer vermeintlich grundlos nach dem Öffnen der Google-Startseite von sich gab. Die Google-Programmierer hatten nämlich auch die Original Spiele-Sounds von Pacman nachprogrammiert &#8211; und die sind ziemlich schrill. Die Mozilla-Foundation, die den beliebten Browser Firefox herausgibt, wurde von Anfragen zu den Pacman-Geräuschen derart überhäuft, dass die Support-Seiten<strong> </strong><a title="Opens external link in new window" href="http://derstandard.at/1271377313371/Bittere-Pille-Googles-Pac-Man-zwingt-Mozilla-in-die-Knie" target="_blank"><strong>zeitweise nicht mehr erreichbar waren</strong></a>.</p>
<p>Das US-Blog Rescue Time hat <a href="http://blog.rescuetime.com/2010/05/24/the-tragic-cost-of-google-pac-man-4-82-million-hours/" target="_blank"><strong>errechnet</strong></a>, dass das Pacman-Logo-Spielchen insgesamt 4,82 Mio. Stunden an Zeit vernichtet hat. Basis der Berechnung ist die durchschnittliche Verweildauer von Google-Nutzern bei der Suchmaschine. Normalerweise würden Nutzer durchschnittlich viereinhalb Minuten pro Tag bei der Suchmaschine verbringen. Am Tag des Pacman-Logos stieg die durchschnittliche Verweildauer um 36 Sekunden. Klingt nach wenig, aber bei der Masse der Google-Nutzer summiert sich das auf 4,82 Mio. Stunden. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Stundensatz von 25 Dollar würde der finanzielle Schaden des Pacman-Logos 120,5 Mio. US-Dollar betragen.</p>
<p>Die Leute von Rescue Time haben dann gleich noch ausgerechnet, dass man mit dieser Summe alle 19.835 Google-Mitarbeiter (inklusive Larry Page und Sergey Brin) für sechs Wochen komplett beschäftigen könnte. Noch teurer wäre das Pacman-Logo gekommen, wenn man den Durchschnittslohn von Google-Mitarbeitern als Basis nimmt. Dann hätte das Pacman-Logo 298,8 Mio. US-Dollar an Kapital vernichtet.</p>
<p>Wer mit dem Google-Pacman-Logo weiter Arbeitszeit und Kapital vernichten möchte, muss nicht traurig sein, dass die Aktion vorbei ist. Google hat dem Pacman-Logo freundlicherweise <a title="Opens external link in new window" href="http://www.google.com/pacman/" target="_blank"><strong>hier</strong></a> einen dauerhaften Platz im Internet gegeben. Einfach auf &#8220;Insert Coin&#8221; klicken und mit den Cursor-Tasten spielen.</p>
<p>25.05.2010 SWI</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.emslandpresse.de/2010/05/26/das-teuflisch-unterhaltsame-logo/feed/</wfw:commentRss>
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