Frankfurt am Main, 20.07.2011. „Werfen Sie Ihr Geld nicht aus dem Window“ und „Sparen Sie bis zu 50 % beim Software-Kauf“ – derartige Werbung lockt mit günstigen Angeboten zum Erwerb „gebrauchter Software“. Dass solche Angebote auch große Risiken bergen, zeigt ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 06.07.2011, Az.: 2-06 O 576/09, nicht rechtskräftig), mit dem ein Käufer angeblich gebrauchter Software unter anderem zur Zahlung von Schadensersatz und zur Löschung der installierten Software verpflichtet wurde. Zudem muss der Käufer die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen. (weiterlesen …)
-
Wetter im Emsland
-
Statistik
- 11116Besucher gesamt:
- 6Besucher heute:
- 0Besucher momentan online:
-
Newsletter
Senden... -
DVPJ
-
Provider Links
-
Kategorien
-
Archiv
-
Letzte Kommentare
- Rettungsdienst News bei Verkehrsunfall mit neun Verletzten im Emstunnel
- Feuerwehr News bei Verkehrsunfall mit neun Verletzten im Emstunnel
- Mein Tag bei Coca Cola Deutschland | Werbeideen auf Marketing Guide bei Deutsche Umwelthilfe erhebt Klage gegen Danone wegen
- Rettungsdienst News bei Unfalldrama in Ostfriesland: Auto schleudert in Radfahrergruppe: Zwei Tote und viele Schwerverletzte
- Feuerwehr News bei Unfalldrama in Ostfriesland: Auto schleudert in Radfahrergruppe: Zwei Tote und viele Schwerverletzte

