Köln, 8. August 2011. Fluglotsenstreik in der Urlaubszeit – und es herrscht Chaos an den Flughäfen. Flüge fallen aus oder sind verspätet. Das ist sowohl für die Reisenden als auch für die Fluggesellschaften ärgerlich. Die europäischen Airlines müssen laut EU-Fluggastrechte-Verordnung betroffene Reisende versorgen, sie jedoch nicht entschädigen. Was gilt, erklärt der ROLAND-Partneranwalt Irvin Stahl von der Düsseldorfer Kanzlei Peters Rechtsanwälte.
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